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Blog
Mietrecht: Mieterwechsel in Wohngemeinschaften
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In Deutschland leben rund 4,74 Millionen BürgerInnen in Wohngemeinschaften (WG). Besonders unter Studierenden ist diese Wohnform beliebt. Doch der Zusammenschluss mehrerer Personen zur Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses ist oft nicht von Dauer, weshalb es häufig zu Wechseln innerhalb der Wohngemeinschaft kommt. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die rechtlichen Aspekte eines Mieterwechsels in Wohngemeinschaften geben.
Vertragsarten in Wohngemeinschaften
1. Vermietung einzelner Zimmer: Jedes WG-Mitglied hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter. Bei einem Wechsel kündigt der alte Mieter seinen Vertrag, und der neue Mieter schließt einen neuen Vertrag mit dem Vermieter ab. Die Regelungen der §§ 535 ff. BGB gelten.
2. Untermietlösung: Ein Mitglied der WG ist Hauptmieter und untervermietet an die anderen. Bei einem Wechsel des Hauptmieters muss ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Der Vermieter muss hierbei nicht zustimmen, es sei denn, eine personengebundene Erlaubnis liegt vor (§§ 540, 553 BGB).
3. Mehrere Hauptmieter: Alle WG-Mitglieder sind gleichrangige Mieter. Eine Kündigung kann nur von allen gemeinsam erklärt werden. Ein Mieterwechsel ist durch Vertragsänderung oder Zustimmung aller Parteien möglich (§§ 705 ff. BGB).
4. GbR als Mieterin: Die WG ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der Mieterwechsel erfolgt nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen und bedarf der Zustimmung der übrigen Mitglieder (§§ 398, 413 BGB).
Fazit
Ein Mieterwechsel in einer WG in Kassel kann je nach Vertragsart unterschiedlich ablaufen. Es empfiehlt sich, den Mieterwechsel schon vorab vertraglich zu vereinbaren, um den Prozess zu erleichtern. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht in unserem Büro in Kassel zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und unterstützen Sie bei allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
Für umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung in Mietrechtsfragen, kontaktieren Sie jetzt Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht in Kassel.
Maßnahmenvorschläge für Energieversorgungsunternehmen im Umgang mit ukrainischen Geflüchteten in Deutschland
9. August 2024
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 sind rund 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Diese Zahl wurde vom Statistischen Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse und Ad-hoc-Auswertungen der Migrationsstatistik ermittelt. Die rechtliche Grundlage für ihren Aufenthalt in Deutschland bildet § 24 des Aufenthaltsgesetzes, der Ukrainern weitreichende Rechte wie das Aufenthaltsrecht, das Recht auf Arbeit, Sozialleistungen und Bildung gewährt. Diese Rechte gehen jedoch auch mit der Erfüllung bestimmter Pflichten einher.

Eine dieser Pflichten betrifft den Abschluss und die Erfüllung zivilrechtlicher Verträge, einschließlich solcher über die Lieferung von Energieträgern. Die bestehenden Vertragsbedingungen und die Prozesse, die mit der Durchsetzung von Forderungen verbunden sind, scheinen jedoch nicht vollständig auf die besonderen Herausforderungen, die sich in den Rechtsbeziehungen mit ukrainischen Verbrauchern ergeben, angepasst zu sein.

Problematik
In der Ukraine sind Verbraucher verpflichtet, monatlich Zählerstände (Wasser, Wärme, Gas, Strom) an die jeweiligen Versorgungsunternehmen zu übermitteln, wohingegen in Deutschland die Abrechnung von Energieverbrauch in der Regel auf Jahresbasis erfolgt. Dieses Ungleichgewicht kann zu Problemen führen, insbesondere wenn ukrainische Verbraucher das Land verlassen, ohne ihre Rechnungen zu begleichen. In solchen Fällen tragen die Energieversorgungsunternehmen das Risiko der Nichtzahlung, da es schwierig ist, Forderungen gegen Personen durchzusetzen, die Deutschland verlassen haben.

Empfohlene Maßnahmen
1. Erhebung zusätzlicher Informationen von ukrainischen Verbrauchern:
Es wird empfohlen, dass Energieversorgungsunternehmen von ukrainischen Verbrauchern nicht nur Angaben zum Wohnsitz in Deutschland, sondern auch zum Wohnort in der Ukraine verlangen. Diese zusätzlichen Informationen könnten bei der späteren Durchsetzung von Forderungen in der Ukraine von entscheidender Bedeutung sein.
2. Gerichtliche Durchsetzung von Forderungen:
Sollte ein ukrainischer Schuldner Deutschland verlassen haben, kann eine Klage an seinem letzten bekannten Wohnsitz in Deutschland eingereicht werden. Um ein deutsches Gerichtsurteil in der Ukraine vollstrecken zu können, ist es notwendig, während des Verfahrens die aktuelle Anschrift des Schuldners in der Ukraine zu ermitteln. Wenn der Schuldner als selbständiger Unternehmer in der Ukraine tätig war oder ist, kann diese Adresse in den öffentlichen Registern der Ukraine gefunden werden.
3. Verkauf von Forderungen (Factoring):
Eine alternative Lösung könnte der Verkauf von Forderungen an ein Unternehmen in der Ukraine sein, das sich auf das Inkasso spezialisiert hat. Dieser Ansatz erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung, da ukrainische Unternehmen aktuell Einschränkungen bei der Überweisung von Fremdwährungen an ausländische Geschäftspartner unterliegen.
4. Dokumentation der Verfahrenskommunikation:
Energieversorgungsunternehmen sollten sicherstellen, dass sie über eine Kopie des ukrainischen Reisepasses des Verbrauchers verfügen, in dem der Eintragungsort in der Ukraine vermerkt ist. Diese Dokumentation ist entscheidend, um die ordnungsgemäße Zustellung von Gerichtsentscheidungen in der Ukraine sicherzustellen und um dem Schuldner die Möglichkeit zu nehmen, sich der Vollstreckung des Urteils mit der Begründung zu entziehen, dass er nicht ordnungsgemäß informiert wurde.

Fazit
Das derzeitige nationale Verfahren zum Forderungszeinzug birgt aufgrund der Freizügigkeit und Multinationalität vieler Vertragspartner von Versorgungsunternehmen nicht unerhebliche Ausfallrisiken. Diese Ausfallrisiken können durch geeignete Dienstleister fast vollständig abgefangen werden, da Schulder*innen nicht plötzlich verschwinden können und Vollstreckungen auch im Ausland durchgeführt werden können.
Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite, um rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Durchsetzung Ihrer Forderungen gegen ukrainische Verbraucher erleichtern. Unsere Experten sind auf die Lösung solcher internationalen Rechtsfragen spezialisiert und können Sie dabei unterstützen, Ihre Interessen sowohl in Deutschland als auch in der Ukraine zu wahren. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um mögliche Kooperationsmöglichkeiten zu besprechen und die für Ihr Unternehmen bestmöglichen Lösungen zu finden.
Autor: Andriy Loba (Advokat Ukraine)
©SCHNEIDER Rechtsanwälte
Kündigung im Arbeitsrecht: Wichtige Fristen und Tipps für Arbeitnehmer
20. Juli 2024
Einleitung
Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis im Berufsleben. Allerdings ist jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland gerichtlich überprüfbar. Als Arbeitnehmer ist es daher wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um Ihre Rechte zu wahren. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Fristen Sie unbedingt einhalten müssen und warum das Schriftformerfordernis so entscheidend ist. Zudem geben wir einen Überblick über die Kosten einer Kündigungsschutzklage und die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Wichtige Fristen bei der Kündigung
1. Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie unrechtmäßig war. Daher ist schnelles Handeln geboten.

2. Kündigungsfrist des Arbeitnehmers
Wenn Sie selbst kündigen möchten, müssen Sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einhalten, sofern keine abweichenden Regelungen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag bestehen (§ 622 BGB). Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau, um Missverständnisse zu vermeiden.

Schriftformerfordernis bei der Kündigung
Eine Kündigung im Arbeitsverhältnis muss immer schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Das bedeutet, dass sie eigenhändig unterschrieben und in Papierform übergeben werden muss. Kündigungen per E-Mail, What's-App, Fax oder mündlich sind unwirksam. Sollte man selbst kündigen wollen ist es daher ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu versenden oder persönlich mit Zeugen zu übergeben, um den Zugang nachweisen zu können.

Kosten einer Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage kann mit verschiedenen Kosten verbunden sein, die jedoch überschaubar bleiben, vor allem wenn Ihre Klage erfolgreich ist. Diese Kosten setzen sich in der Regel aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.

1. Gerichtskosten
In der ersten Instanz (Arbeitsgericht) werden bei einer Kündigungsschutzklage keine Gerichtskosten erhoben. Sie müssen also nichts dafür bezahlen, dass das Gericht für Sie die Wirksamkeit der Kündigung überprüft.

2. Anwaltskosten
Die Anwaltskosten orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und variieren je nach Aufwand und Streitwert. Für eine Kündigungsschutzklage wird grundsätzlich das dreifache Gehalt der klägerischen Partei als sog. "Streitwert" festgesetzt. Aus diesem Streitwert ergibt sich die Höhe der Vergütung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts.
Es ist sinnvoll, sich vorab von Ihrem Anwalt über die möglichen Kosten informieren zu lassen.

Prozesskostenhilfe
Falls Sie die Kosten einer Kündigungsschutzklage nicht selbst tragen können, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Die PKH deckt die Kosten für das Verfahren ab, wenn Ihre wirtschaftliche Lage es erfordert und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dafür müssen Sie eine Erklärung und Nachweise über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie meistens gerne zu der Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, falls Sie gekündigt wurden und jetzt keine Möglichkeit haben, den Kündigungsschutzrechtsstreit selbst zu finanzieren.

Fazit
Die Einhaltung der Fristen und das Beachtung des Schriftformerfordernisses sind entscheidend, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen. Bei Unsicherheiten oder Fragen empfiehlt es sich, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Eine Kündigungsschutzklage kann Ihnen helfen, sich gegen unberechtigte Kündigungen zu wehren, und Prozesskostenhilfe bietet finanzielle Unterstützung, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten von SCHNEIDER Rechtsanwälte in Kassel gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.


Autor: Thorsten F.U. Schneider (Rechtsanwalt)
©SCHNEIDER Rechtsanwälte
3. Juni 2024
Bitcoin & Co. - Virtuelle Währungen im Lichte des Geld- und Währungsrechts
Die digitale Revolution hat viele Aspekte des täglichen Lebens verändert, und das Finanzwesen bildet hier keine Ausnahme. Virtuelle Währungen, insbesondere Bitcoin, haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Herausforderungen und Regulierungsansätze im Zusammenhang mit virtuellen Währungen, insbesondere Bitcoins, im deutschen Rechtssystem.

Einleitung

Bereits 1999 prognostizierte der Nobelpreisträger Milton Friedman die Entwicklung eines zuverlässigen elektronischen Bargeldsystems. Zehn Jahre später wurde Bitcoin geboren. Diese virtuelle Währung ermöglicht anonyme Transaktionen ohne die Notwendigkeit einer zentralen Kontrollinstanz​​. Trotz des zunehmenden Interesses und der Akzeptanz von Bitcoin gibt es weiterhin erhebliche Schwankungen im Wert und vielfältige rechtliche Herausforderungen​​.

Technische Grundlagen

Bitcoin ist ein dezentrales Finanztransaktionssystem, das auf einer Blockchain basiert. Diese Technologie ermöglicht es, Transaktionen sicher und transparent zu gestalten, ohne die Notwendigkeit einer zentralen Behörde​​. Der Prozess des „Minings“ spielt eine zentrale Rolle bei der Erzeugung neuer Bitcoins und wird durch einen komplexen kryptografischen Algorithmus realisiert​​.

Zivilrechtliche Einordnung

Die zivilrechtliche Einordnung von Bitcoin im deutschen Recht ist komplex. Bitcoin kann nicht als „Geld“ im engeren Sinne angesehen werden, da es keine staatliche Anerkennung als gesetzliches Zahlungsmittel hat​​. Ebenso wenig kann Bitcoin als „Sache“ im Sinne des § 90 BGB eingeordnet werden, da es weder körperlich noch räumlich abgrenzbar ist​​. Eine Einordnung als Immaterialgut erscheint praktikabel, jedoch fehlen spezifische gesetzliche Regelungen​​.

Aufsichtsrechtliche Einordnung und Regulierung

Im Rahmen des Kreditwesengesetzes (KWG) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bitcoin als „Rechnungseinheiten“ klassifiziert​​. Diese Einordnung bringt Bitcoin unter die Aufsicht des KWG, was bedeutet, dass Unternehmen, die mit Bitcoin handeln, eine bankaufsichtsrechtliche Erlaubnis benötigen​​. Dies stellt für viele Start-ups ein erhebliches Gründungshindernis dar und macht Deutschland als Standort für Bitcoin-basierte Geschäftsmodelle weniger attraktiv​​.

Internationale Regulierung

Die Regulierung virtueller Währungen variiert weltweit erheblich. Einige Länder haben klare steuerrechtliche Klassifikationen geschaffen, während andere die Verwendung von Bitcoin vollständig verboten oder stark eingeschränkt haben​​. Die USA und einige europäische Länder haben begonnen, steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, um den Handel mit virtuellen Währungen zu regulieren und gleichzeitig die Verbraucher zu schützen​​.

Fazit

Bitcoin und andere virtuelle Währungen stellen eine revolutionäre Entwicklung im Finanzwesen dar, bringen jedoch erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich. Die deutsche Rechtsordnung hat bisher keine abschließende Einordnung gefunden, und die internationale Regulierung bleibt uneinheitlich. Es besteht ein erheblicher Forschungs- und Handlungsbedarf, um rechtliche Klarheit und Sicherheit für Nutzer und Unternehmen zu schaffen​​.

Aktuelle Entwicklungen im Bereich Digitaler Vermögenswerte
Digitale Vermögenswerte erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit bei Investoren. Laut dem neuesten „Digital Asset Fund Flows“-Bericht von CoinShares, der am 3. Juni veröffentlicht wurde, verzeichneten Fonds für digitale Vermögenswerte die vierte Woche in Folge Zuflüsse.
Starke Zuflüsse im Mai 2024
Der Bericht zeigt, dass Fonds für digitale Vermögenswerte in der letzten Maiwoche Zuflüsse von 185 Millionen US-Dollar verzeichneten, wobei sich die gesamten monatlichen Zuflüsse auf 2 Milliarden US-Dollar beliefen. Dies bringt die Zuflüsse seit Jahresbeginn auf über 15 Milliarden US-Dollar.
Der Großteil der wöchentlichen Zuflüsse kam aus den Vereinigten Staaten und machte 130 Millionen US-Dollar der Zuflüsse der letzten Woche aus. Allerdings verzeichnete der Bericht auch Abflüsse von 260 Millionen US-Dollar bei bestehenden Emittenten in den USA.
Dominanz von Bitcoin und Ether
Die wöchentlichen Zuflüsse wurden von Bitcoin (BTC) dominiert, wobei die dezentrale Kryptowährung 148 Millionen US-Dollar an Investitionen anziehen konnte. Gleichzeitig verzeichneten Short-Bitcoin-Fonds wöchentliche Abflüsse von 3,5 Millionen US-Dollar, was die monatlichen Abflüsse auf 12,5 Millionen US-Dollar erhöht. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Stimmung unter Bitcoin-Investoren weiterhin optimistisch bleibt.
Ether (ETH) verzeichnete in der letzten Maiwoche Zuflüsse von 33,5 Millionen US-Dollar und monatliche Zuflüsse von 21,6 Millionen US-Dollar. Diese Entwicklung stellt eine Umkehr der Anlegerstimmung dar, die wahrscheinlich durch die Genehmigung von Ether Exchange-Traded Funds (ETFs) in den USA ausgelöst wurde. In den vorherigen Wochen hatten institutionelle Anleger ihre Positionen in ETH-Exchange-Traded-Produkten reduziert und Abflüsse von 200 Millionen US-Dollar verzeichnet.
Weitere Entwicklungen und Ausblick
Auch die Fonds für Solanas SOL (SOL) zeigten positive Ergebnisse, mit Zuflüssen von 5,8 Millionen US-Dollar in der letzten Maiwoche und einem monatlichen Gesamtzufluss von 24,8 Millionen US-Dollar.
Jedoch schnitten Multi-Asset-Fonds im Mai schlecht ab; sie verzeichneten wöchentliche Abflüsse von 2,7 Millionen US-Dollar und monatliche Abflüsse von 12,2 Millionen US-Dollar.
Genehmigung von Ether-ETFs in den USA
Am 23. Mai 2024 genehmigte die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC Ether-ETFs in den USA, obwohl Ether Exchange-Traded-Produkte bereits in anderen Regionen verfügbar waren. Seit dieser Genehmigung wurden über 3 Milliarden US-Dollar in ETH von zentralen Börsen abgezogen, was auf mögliche Versorgungsengpässe für den digitalen Vermögenswert in den kommenden Wochen und Monaten hinweist, da die Bestände auf den Börsen auf Tiefstände gesunken sind, die seit Jahren nicht mehr erreicht wurden​​.