Das Arbeitsrecht ist ein Teilbereich des bürgerlichen Rechts und in verschiedenen Gesetzen kodifiziert. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch hingegehen sucht man vergeblich.
Das Arbeitsprozessrecht regelt die Besonderheiten der gerichtlichen Auseinandersetzung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es handelt sich hierbei um die Vorschriften, die bestimmen, wie arbeitsrechtliche Konflikte, wie beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Lohnforderungen oder Arbeitszeugnisse, vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden.