Anwalt für Verkehrsrecht in Kassel – Ihr Experte im Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst viele Situationen: Ob nach einem Verkehrsunfall, einem Bußgeldbescheid oder bei drohendem Führerscheinentzug – unsere Anwaltskanzlei in Kassel steht Ihnen kompetent zur Seite. Als erfahrene Rechtsanwälte für Verkehrsrecht vertreten wir Ihre Interessen engagiert, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unser Ziel ist, dass Sie zu Ihrem Recht im Straßenverkehr kommen. Wir beraten und unterstützen Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten mit Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht decken sämtliche typischen Fallkonstellationen ab – von der Unfallregulierung (inklusive Schmerzensgeld– und Schadensersatzansprüchen) über die Vertretung in Bußgeld– und Verkehrsstrafrechtsachen bis hin zu Führerscheinangelegenheiten.

Unfall und Schadensregulierung

Ein Verkehrsunfall ist für die Beteiligten oft ein Schock und zieht zahlreiche rechtliche Fragen nach sich. Gerade unmittelbar nach dem Unfall stehen Autofahrer und andere Betroffene vor Problemen: Wer trägt die Schuld am Unfall? Welche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld habe ich? Wie läuft die Unfallabwicklung mit der Versicherung? Als Anwalt für Verkehrsrecht in Kassel stehen wir Ihnen nach einem Unfall zur Seite und kümmern uns um die komplette Regulierung. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung durch – schnell, effektiv und zu Ihren Gunsten.

Nach einem Unfall: Wir übernehmen alles – und in vielen Fällen zahlt die gegnerische Versicherung

Nach einem Unfall übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, Gutachtern und allen weiteren Beteiligten. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung nicht nur im Verkehrsrecht, sondern auch im Versicherungsrecht. Gerade bei Personenschäden (z. B. Schleudertrauma oder anderen Verletzungen) ist es entscheidend, dass Ihre Ansprüche fachgerecht bewertet und durchgesetzt werden. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihnen kein Schmerzensgeld entgeht.

💡 Wichtig zu wissen: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, muss in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen. Das bedeutet:

➡️ Sie haben volle rechtliche Unterstützung – ohne eigenes Kostenrisiko.

➡️ Ihr gutes Recht kostet Sie nichts, wenn der Gegner haftet.

Gerade deshalb sollten Sie nicht zögern, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Wir prüfen Ihren Fall, übernehmen die gesamte Abwicklung und sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht – von der Schadensregulierung bis zum Schmerzensgeld. Ob Blechschaden oder schwerer Personenschaden – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Durchsetzungsstärke und Engagement zur Seite.

Bußgeldbescheid, Punkte und Fahrverbot

Ein Moment der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr – und schon blitzt es. Kurze Zeit später erhalten Sie per Post einen Bußgeldbescheid. Darin werden ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot gegen Sie verhängt. Doch akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid nicht vorschnell! Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kann häufig Fehler oder Unklarheiten im Verfahren aufdecken, die einen Einspruch lohnenswert machen. Oft gibt es Wege, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen – etwa wenn der Blitzer falsch eingestellt war, das Messverfahren fehlerhaft ist oder Formfehler im Bescheid vorliegen.

Wir legen fristgerecht Einspruch gegen unberechtigte Bußgeldbescheide ein und vertreten Sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Unser Team macht sich für Ihre Interessen stark, damit Sie unberechtigte Strafen nicht hinnehmen müssen. Gerade bei drohenden Folgen wie einem Fahrverbot lohnt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir erreichen häufig, dass ein Fahrverbot abgewendet oder verkürzt wird – z. B. durch geschickte Verhandlungen oder das Aufzeigen von Verfahrensfehlern. Auch eine Umwandlung des Fahrverbots in ein höheres Bußgeld kann in manchen Fällen erzielt werden. So behalten Sie im besten Fall Ihren Führerschein, und die Punkte in Flensburg werden möglichst gering gehalten.

Ein weiterer Vorteil unseres erfahrenen Teams: Wir wissen, worauf es bei der Verfügung ankommt, mit der ein Fahrverbot wirksam wird. Wir beraten Sie, was erlaubt ist und was nicht – etwa wann genau Sie Ihren Führerschein abgeben müssen und wie Sie ihn nach Ablauf der Frist zurückerhalten. Vor allem für Berufskraftfahrer und Vielfahrer sind Punkte und Fahrverbote existenzgefährdend. Vertrauen Sie daher auf unsere Unterstützung: Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie mobil bleiben.

Führerscheinentzug und Fahrerlaubnis

Wenn sich Punkte in Flensburg anhäufen oder ein schwerwiegender Verstoß im Verkehr begangen wurde, droht der Führerscheinentzug. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein dauerhaft verlieren – oft ist eine Neuerteilung erst nach vielen Monaten möglich und häufig eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erforderlich. Diese Maßnahmen erfolgen durch behördliche Verfügung oder gerichtliche Entscheidung. Doch Sie müssen einen Fahrerlaubnisentzug nicht einfach hinnehmen. Unser Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen, gegen einen solchen Bescheid vorzugehen.

Bei Führerscheinentzug prüfen wir die Rechtsgrundlage und Erfolgsaussichten eines Vorgehens. Gegebenenfalls legen wir Widerspruch oder Berufung ein, um die Entscheidung anzufechten. In manchen Fällen lässt sich auch erreichen, dass die Fahrerlaubnis trotz eines Vergehens erhalten bleibt – etwa durch Auflagen oder die Absolvierung einer Schulungsmaßnahme anstelle der Entziehung. Wichtig ist, frühzeitig zu handeln. Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder bereits verfügt wurde. Wir beraten Sie umgehend, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Mobilität zu bewahren.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch in allen angrenzenden Fragen des Fahrerlaubnisrechts. Zum Beispiel beraten wir Sie, wenn die Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Fahrzeugen hat und ein MPU-Gutachten fordert. Oder wenn Sie nach Ablauf einer Sperrfrist den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen möchten – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Vor allem aber setzen wir alles daran, dass es gar nicht erst so weit kommt. Ihr Verkehrsanwalt steht Ihnen hierbei engagiert zur Seite und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihren Führerschein zu schützen.

Verkehrsstrafrecht – Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr

Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Dazu zählen beispielsweise Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht (Fahrerflucht), Fahren ohne Fahrerlaubnis oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (etwa illegale Autorennen). Wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, ist schnelle anwaltliche Hilfe entscheidend. Als spezialisierte Rechtsanwälte wissen wir, wie wir Ihre Verteidigung optimal aufbauen. Bewahren Sie zunächst Ruhe und machen Sie ohne rechtlichen Beistand keine Aussage – Sie haben das Recht zu schweigen. Kontaktieren Sie stattdessen umgehend unsere Kanzlei, damit wir Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und Ihre Interessen wahren können.

Im Verkehrsstrafrecht drohen oft empfindliche Strafen: Von hohen Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zu Freiheitsstrafen oder dem Entzug der Fahrerlaubnis. Unser Rechtsanwalt entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Wir sammeln entlastende Beweise, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft und setzen uns vor Gericht für Sie ein. Dank unserer Erfahrung im Strafrecht kennen wir die Erfolgsfaktoren in Verkehrsstrafsachen. Egal ob Ihnen Fahrerflucht, eine Trunkenheitsfahrt oder ein anderes Vergehen im Straßenverkehr zur Last gelegt wird – wir verteidigen Sie mit Nachdruck. Mit einem starken Anwalt an Ihrer Seite bestehen die besten Chancen, das Verfahren glimpflich zu überstehen, eine Einstellung zu erreichen oder zumindest das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.

Warum Sie uns im Verkehrsrecht vertrauen können

Jeder Fall im Verkehrsrecht ist anders – doch in jedem Fall können Sie sich auf unsere Fachkompetenz und Engagement verlassen. Rechtsanwalt Thorsten F. U. Schneider – Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Kassel – bietet Ihnen umfangreiche Erfahrung und tiefgehende Kenntnisse im Verkehrsrecht. Unsere Rechtsanwälte bilden sich regelmäßig fort, um stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben. Sie profitieren dadurch von Rechtskenntnissen auf dem neuesten Stand und einer Beratung, die alle Aspekte Ihres Anliegens beleuchtet.

Bei uns erhalten Sie die Qualität und Expertise, die Sie von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erwarten. Auch wenn unsere Kanzlei den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht (noch) nicht führt, verfügen wir über vergleichbare Spezialisierung und Praxiserfahrung. Rechtsanwalt Schneider und sein Team haben bereits zahlreiche Verkehrsrechtsfälle erfolgreich betreut – von der Unfallregulierung bis zur Verteidigung in Strafsachen. Dieses Know-how setzen wir ein, um auch Ihren Fall erfolgreich zu lösen.

Als engagierter Verkehrsrechtsanwalt setzt sich Herr Schneider persönlich für Ihre Belange ein. Mandanten schätzen an uns besonders die persönliche Betreuung und die transparente Arbeitsweise. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und erklären Ihnen verständlich die rechtlichen Hintergründe sowie mögliche Strategien. Sie können von Anfang an auf ehrliche Einschätzungen vertrauen – wir sagen Ihnen offen, wann sich das Einschalten eines Anwalts lohnt und welche Kosten auf Sie zukommen können. Unsere Anwaltskanzlei ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein; zudem engagieren wir uns in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, um nah an den aktuellen Entwicklungen zu sein. Selbstverständlich sind wir auch Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kassel, was unsere Zulassung und die Einhaltung hoher Qualitätsstandards garantiert.

Ein weiterer Vorteil für Sie: Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Wir vertreten Mandanten im Raum Kassel und im gesamten Bundesgebiet. Egal ob vor Ort in Kassel oder aus der Ferne, ob in einer Kleinstadt oder in einer Metropole wie Berlin – wir stehen Ihnen als zuverlässige Partner zur Verfügung. Überzeugen auch Sie sich von unserer Kompetenz – wir lassen nichts unversucht, um Ihr gutes Recht durchzusetzen.

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

In unserer Kanzlei in Kassel erhalten Sie die erste telefonische Einschätzung kostenlos. Für eine ausführliche Erstberatung – zum Beispiel ein persönliches Gespräch mit Prüfung Ihrer Unterlagen – berechnen wir eine Pauschale, die sich nach dem Umfang des Falls richtet (maximal 190 € zuzüglich MwSt laut Gesetz). Diese Gebühr wird auf ein anschließendes Mandat angerechnet, sodass Ihnen keine doppelten Kosten entstehen.

Ja. Ein Anwalt kann Ihnen bei drohendem oder bereits verhängtem Führerscheinentzug in vielerlei Hinsicht helfen. Zunächst prüfen wir, ob die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis überhaupt vorliegen. Beispielsweise muss bei 8 Punkten in Flensburg oder bei bestimmten schweren Verstößen (etwa Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht) die Fahrerlaubnis entzogen werden – doch manchmal sind die Umstände nicht eindeutig oder es gab Fehler im Verfahren. Wir legen gegebenenfalls Rechtsmittel ein, um die Entscheidung anzufechten. Ein Anwalt kann auch überprüfen, ob Fristen eingehalten wurden und ob eine Sperrfrist für die Neuerteilung korrekt festgesetzt wurde. Zudem beraten wir Sie, wie Sie Ihre Fahrerlaubnis möglichst bald zurückerhalten können – zum Beispiel durch die Teilnahme an einer Nachschulung oder durch ein positives MPU-Gutachten. Kurz gesagt: Ein Anwalt kennt die Möglichkeiten, Ihre Mobilität zu retten, und unterstützt Sie aktiv dabei.

Einen Anwalt im Verkehrsrecht sollten Sie immer dann einschalten, wenn wichtige Interessen auf dem Spiel stehen oder Sie sich unsicher in der Rechtslage fühlen. Vor allem bei schwerwiegenden Vorwürfen (z. B. Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, gefährliches Fahren) und bei Konsequenzen wie Fahrverbot, Führerscheinentzug oder hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen empfiehlt es sich, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Auch nach einem Verkehrsunfall ist es oft sinnvoll, sofort einen Anwalt einzubeziehen – denken Sie daran, dass in unverschuldeten Fällen die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernimmt. Einen Anwalt einzuschalten lohnt sich ferner, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der Ihnen ungerechtfertigt erscheint, oder wenn die Punkte in Flensburg drohen sich zu summieren. Scheuen Sie sich also nicht, lieber frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann häufig Schlimmeres verhindern, Ihre Ansprüche sichern und Ihnen viel Zeit sowie Nerven sparen.

Die Anwaltskosten im Verkehrsrecht richten sich nach dem jeweiligen Fall. In Verkehrsunfall-Angelegenheiten bemisst sich die Vergütung meist nach dem entstandenen Schaden (dem sogenannten Gegenstandswert) – bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Gegenseite Ihre Kosten als Teil des Schadensersatzes. In Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrechtsachen sind die Gebühren gesetzlich festgelegt; die Stundenhonorare liegen oft zwischen 150 € und 300 € (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese oft die entstehenden Anwaltskosten.

Wichtige Anhaltspunkte sind Spezialisierung und Erfahrung des Anwalts. Ein Fachanwalt-Titel (zum Beispiel Fachanwalt für Verkehrsrecht) oder eine klare Fokussierung auf ein Rechtsgebiet deutet auf vertiefte Kenntnisse hin. Im persönlichen Beratungsgespräch erkennen Sie einen guten Anwalt auch daran, dass er sich Zeit für Sie nimmt, Ihre Fragen verständlich beantwortet und die Chancen und Risiken offen mit Ihnen bespricht. Vertrauen Sie zudem auf Ihr Bauchgefühl: Wenn Sie sich gut aufgehoben fühlen, ist das ein gutes Zeichen.

Ohne Rechtsschutzversicherung müssen Sie die Kosten eines Anwalts grundsätzlich selbst tragen. Die genaue Höhe richtet sich – wie oben beschrieben – nach Art und Umfang der Sache. Allerdings gibt es Fälle im Verkehrsrecht, in denen Sie trotz fehlender Rechtsschutzversicherung nicht selbst zahlen müssen: Wenn Sie z. B. unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Anwalts als Teil des Schadensersatzes. In Bußgeldsachen oder Verkehrsstrafverfahren ohne Versicherung tragen Sie die Kosten zunächst selbst. Für Geringverdiener gibt es staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe, sodass in manchen Fällen eine kostenlose Rechtsberatung oder Vertretung möglich ist. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gerne, welche finanziellen Hilfen in Ihrem Fall möglich sind.

Nein. Die Gebühren eines Anwalts sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt oder werden individuell vereinbart – dabei spielt der Titel Fachanwalt keine Rolle. Sie bezahlen für die gleiche Leistung also normalerweise nicht mehr, nur weil Ihr Anwalt ein Fachanwalt ist.

Jetzt Hilfe im Verkehrsrecht erhalten

Ob Bußgeldbescheid, Verkehrsunfall oder Führerschein-Probleme – zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als erfahrene Verkehrsrechtsanwälte stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Sie erreichen unser Büro in Kassel telefonisch unter +49 (0)561 473 928 70 (Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr) oder jederzeit per E-Mail an Kanzlei@Hilfe-Rechtsanwalt.de. Gerne können Sie auch einen Termin vor Ort vereinbaren.

Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Ihr Recht im Verkehrsrecht ist bei uns in guten Händen – damit Sie schnell und sicher wieder mobil sind!

Ihr Team der Kanzlei Schneider – Ihre Anwälte für Verkehrsrecht in Kassel.

Kanzlei Muster & Partner – Köln | Kassel | Deutschland
E-Mail: kontakt@kanzlei-muster.de (bitte schreiben Sie uns per e mail – wir antworten werktags)
Weitere e mail-Adressen für Fachbereiche: immigration@…, asylum@…, hr@… (auch hier erreichen Sie uns per e mail)
Direkte e mail an Ihre Rechtsanwältin: name@… | Zentrale: office@… (e mail)
Tel: +49 (0)221 00000-0
Mo–Do 09–18 Uhr, Fr 09–15 Uhr
Ort: Köln (Zentrale); Besprechungsräume in Kassel.

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