Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen und engagierten Familienrecht Anwalt in Kassel? Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen Fragen des Familienrechts mit Rat und Tat zur Seite. Als Fachanwältin für Familienrecht mit langjähriger Erfahrung wissen wir, wie belastend Scheidung, Trennung oder Streit um die Kinder sein können. Wir begleiten Sie kompetent und einfühlsam durch alle familiären Rechtsstreitigkeiten – von Unterhaltsfragen bis zum Sorgerechtskonflikt. Vertrauen Sie auf unsere Anwälte in Kassel, die Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation finden.
Ein Fachanwalt für Familienrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das komplexe Rechtsgebiet des Familienrechts spezialisiert hat. Um den Titel Fachanwalt für Familienrecht (oder Fachanwältin für Familienrecht) führen zu dürfen, muss man besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen – das garantiert Ihnen als Mandant eine erstklassige Rechtsberatung auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Unsere Fachanwältin für Familienrecht in Kassel verfügt über tiefgehendes Know-how und viel Verhandlungsgeschick. Sie kennt alle aktuellen Gesetze, Gerichtsentscheidungen und Unterhaltsrecht-Tabellen und kann Sie dadurch optimal beraten. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft nicht nur bei der Klärung rechtlicher Fragen, sondern steht Ihnen auch als strategischer Berater zur Seite: Er entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine sinnvolle Vorgehensweise, um Konflikte zu lösen – sei es durch alternative Konfliktlösung oder, falls nötig, durch starke Vertretung vor Gericht. Dank spezialisiertem Wissen in Unterhaltsrecht, Sorgerecht und allen weiteren Bereichen des Familienrechts findet ein Fachanwalt stets die bestmögliche Lösung für Ihren Fall.
In unserer Kanzlei in Kassel erhalten Sie eine umfassende und persönliche familienrechtliche Beratung. Uns ist bewusst, dass jede familiäre Angelegenheit einzigartig und oft emotional belastend ist. Deshalb nehmen wir uns Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen. Sie dürfen von uns eine sachliche, klare Einschätzung erwarten – wir erklären Ihnen alles, was Sie über Ihr Recht wissen müssen, in verständlicher Sprache. Diskretion und Vertrauen sind für uns von größter Bedeutung: Als Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin im Familienrecht behandeln wir Ihr Anliegen vertraulich und mit dem nötigen Feingefühl. Ob Vereinbarungen im Vorfeld der Scheidung, akute Hilfe bei häuslicher Gewalt oder vorbeugende Beratung – wir sind vor Ort in Kassel für Sie da. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Bedarf auch abends oder kurzfristig zur Verfügung, um dringende Anliegen zu klären. Dabei profitieren Sie von unserer interdisziplinären Ausrichtung: Sollte Ihr Fall Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten haben (etwa dem Arbeitsrecht, Erbrecht, Migrationsrecht oder Sozialrecht), können wir innerhalb unserer Kanzlei auf entsprechendes Fachwissen zurückgreifen. So erhalten Sie alles aus einer Hand – vom Familienrecht bis zum Arbeitsrecht – ohne weitere Suche nach externen Experten. Für Sie bedeutet das: Bei unserem Fachanwalt für Familienrecht in Kassel sind Sie in guten Händen.
Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Themen und Problemen, die in einer Familie auftreten können. Oft stehen Mandanten vor ähnlichen Fragen und Entscheidungen. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften fallen unter das Familienrecht: Wie geht es nach einer Trennung weiter? Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder? Habe ich Anspruch auf Unterhalt und wie wird dieser berechnet? Nachfolgend einige typische Fragestellungen und Teilgebiete, mit denen unser Familienanwalt bzw. unsere Fachanwältin in Kassel regelmäßig befasst ist:
Wie läuft eine Scheidung ab und was kostet sie?
Habe ich oder meine Kinder Anspruch auf Unterhalt und in welcher Höhe?
Wer bekommt das Sorgerecht oder Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder?
Sollten wir einen Ehevertrag aufsetzen und was kann darin geregelt werden?
Wie kann ich mich bei häuslicher Gewalt rechtlich schützen?
Wie läuft die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ab?
Solche und ähnliche Fragen erreichen unsere Kanzlei beinahe täglich. Unser Team berät Sie einfühlsam und kompetent zu allen diesen Themen. Egal, ob es um die Ehescheidung, die finanzielle Absicherung nach der Ehe oder den Schutz des Kindeswohls geht – wir liefern Ihnen klare Antworten und zeigen konkrete Handlungsoptionen auf. Im nächsten Abschnitt finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen und Schwerpunkte im Familienrecht, die viele dieser Fragestellungen abdecken.
Als Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht in Kassel bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Leistungen. Wir unterstützen Sie in allen zentralen Bereichen des Familienrechts. Nachfolgend ein Überblick über wichtige Themen und Schwerpunkte unserer Kanzlei:
Die Auflösung einer Ehe – also die Scheidung – ist oft der letzte Schritt nach einer dauerhaften Trennung. Wir begleiten Sie von Anfang an durch das Scheidungsverfahren. Zu Beginn klären wir alle wichtigen Punkte im Vorfeld: Müssen beide Partner einverstanden sein? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie lange dauert das Verfahren? In Deutschland ist vor der Ehescheidung in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten – diese Dauer dient dazu, den Eheleuten Bedenkzeit zu geben. Wir erläutern Ihnen den genauen Ablauf dieses Prozesses – vom Scheidungsantrag beim Familiengericht Kassel bis zum gerichtlichen Beschluss – und informieren Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten. Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung kann oftmals ein einzelner Anwalt für beide Seiten genügen, was Kosten spart, und die Gerichtskosten werden meist hälftig geteilt. Grundsätzlich trägt jedoch jeder Ehepartner die Kosten für seinen eigenen Anwalt. Falls Ihr Einkommen gering ist, prüfen wir, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, damit der Staat einen Großteil der Kosten übernimmt. Ein wesentlicher Aspekt einer Scheidung sind die finanziellen Folgen: Hier kommt das Unterhaltsrecht ins Spiel. Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht beraten wir Sie umfassend zu Trennungsunterhalt (Unterhalt während der Trennungszeit) und zum anschließenden nachehelichen Unterhalt. Wir helfen Ihnen, Ihren Unterhaltsanspruch zu ermitteln oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Dabei nutzen wir Tabellen und Berechnungen (z. B. die Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt), um eine faire Regelung zu finden. Zudem kümmern wir uns um den Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, die gesetzlich in jedem Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt wird. Auch die Aufteilung des Vermögens (einschließlich Unternehmensanteilen) und der Vermögenswerte (Stichwort Zugewinnausgleich) wird geregelt. Unser Ziel ist es, für Sie eine Lösung zu erreichen, die sowohl Ihren rechtlichen Ansprüchen gerecht wird als auch unnötige Konflikte vermeidet.
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, stehen oft die Kinder im Mittelpunkt der Sorge. Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Sorgerecht (elterliche Sorge) und Umgangsrecht. Grundsätzlich bleibt beiden Eltern die elterliche Sorge (das Sorgerecht) auch nach einer Trennung gemeinsam erhalten, außer ein Gericht überträgt das Sorgerecht auf einen Elternteil alleine. Kommt es zu Konflikten mit dem Jugendamt – etwa im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Kindeswohlgefährdung oder einem drohenden Entzug der elterlichen Sorge –, stehen wir Ihnen ebenfalls beratend und schützend zur Seite. Gerade Familien mit Migrationshintergrund sehen sich hier häufig mit komplexen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Wir erklären verständlich die rechtliche Situation, begleiten Sie im Umgang mit Behörden und setzen uns entschieden für den Erhalt Ihrer Elternrechte ein. Sollte es zum Streit über die Kinderbetreuung kommen – etwa bei der Frage, bei wem das Kind hauptsächlich leben soll – helfen wir Ihnen, eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindeswohls zu finden. Wir moderieren auf Wunsch Gespräche zwischen den Eltern und setzen uns für faire Vereinbarungen ein. Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich beilegen, vertreten wir Ihre Interessen engagiert vor dem Familiengericht. Auch beim Thema Kindesunterhalt stehen wir Ihnen beratend zur Seite: Wir berechnen anhand der Düsseldorfer Tabelle den angemessenen Unterhalt für Ihr Kind und erklären, welche Kosten gedeckt sind. Sollte der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – notfalls mit gerichtlicher Hilfe. In jedem Fall achten wir darauf, die Belastungen für die Kinder so gering wie möglich zu halten. Denn in familiären Konflikten haben das Wohl und die Stabilität der Kinder höchste Priorität.
In unserer globalisierten Welt sind viele Familien international aufgestellt. Vielleicht haben Sie und Ihr Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, leben im Ausland oder ein Elternteil ist mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland gezogen. Solche Konstellationen fallen unter das internationale Familienrecht und stellen besondere rechtliche Anforderungen. Gerade in Kindschaftssachen – etwa bei Fragen des Sorgerechts, Umgangsrechts oder bei internationalen Aufenthaltswechseln von Kindern – spielen internationale Übereinkommen wie das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Haager Kindesentführungsübereinkommen eine zentrale Rolle. Diese Abkommen regeln Zuständigkeiten, anwendbares Recht und den Verfahrensablauf, insbesondere bei grenzüberschreitenden Konflikten zwischen Eltern. Wir beraten Sie umfassend zu Fragen wie: Welches Recht ist anwendbar – deutsches oder ausländisches? Welche Gerichte sind zuständig? Welche rechtlichen Schritte sind bei einer internationalen Kindesentführung oder bei Streitigkeiten über den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes erforderlich? Unsere Kanzlei in Kassel verfügt über Erfahrung in internationalen Kindschaftsverfahren und arbeitet bei Bedarf mit ausländischen Rechtsanwälten zusammen. Durch die Verbindung von familienrechtlicher Expertise mit Kenntnissen im Migrationsrecht unterstützen wir Sie auch in komplexen internationalen Konfliktsituationen kompetent und lösungsorientiert.
Nicht immer muss man bis zur Scheidung warten, um klare Verhältnisse zu schaffen – mit einem individuell gestalteten Ehevertrag können Partner schon im Voraus viele Punkte regeln. Wir beraten Sie zur Erstellung eines Ehevertrags sowohl vor der Eheschließung als auch noch während der Ehe. In einem solchen Vertrag lassen sich zum Beispiel der Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), Fragen des Unterhalts sowie Versorgungsregelungen treffen. So vermeiden Sie im Falle einer Trennung spätere Konflikte und wissen, worauf Sie sich verlassen können. Unsere Fachanwältin für Familienrecht entwirft gemeinsam mit Ihnen einen fairen Vertrag, der beide Partner berücksichtigt und rechtlich wirksam ist. Sollten Sie keinen Ehevertrag haben, greifen im Scheidungsfall die gesetzlichen Regelungen des Güterrechts. Wir erklären Ihnen, wie der Zugewinnausgleich funktioniert – also die Aufteilung des während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens. Auch der Ehegattenunterhalt spielt hier eine Rolle: Während der Trennungszeit hat der weniger verdienende Ehepartner häufig Anspruch auf Trennungsunterhalt, und anschließend kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt verlangt werden. Wir prüfen Ihren individuellen Bedarf und Ihre Ansprüche. Falls nötig, setzen wir Ihre Unterhaltsforderung gegenüber dem Ex-Partner durch oder verteidigen Sie gegen überhöhte Forderungen. Viele dieser Regelungen gelten im Übrigen auch für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. In jedem Fall können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre wirtschaftlichen Interessen schützen und pragmatische Lösungen anstreben – damit finanziell klare Verhältnisse geschaffen werden.
Das Familienrecht umfasst nicht nur Trennung und Unterhalt, sondern auch den Schutz von Familienmitgliedern in Notsituationen. Wenn es in der Familie zu häuslicher Gewalt oder Bedrohungen kommt, müssen schnell wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Wir stehen Betroffenen in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Seite. Als Ihr Anwalt im Familienrecht beantragen wir bei Gericht beispielsweise einstweilige Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Damit kann dem gewalttätigen Partner verboten werden, die gemeinsame Wohnung zu betreten oder Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Das Gericht kann außerdem anordnen, dass der Täter sich von Ihnen und bestimmten Orten fernhalten muss (Annäherungs- und Kontaktverbot). Wir unterstützen Sie beim Sammeln der nötigen Nachweise und leiten umgehend die rechtlichen Schritte ein, um Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder zu gewährleisten. Auch in solchen schwierigen Situationen behalten wir einen kühlen Kopf und erläutern Ihnen alles verständlich – damit Sie Ihre Entscheidungen informiert und in Ruhe treffen können. Zögern Sie nicht, sich frühzeitig Hilfe zu holen: Je schneller Sie juristische Unterstützung einholen, desto besser können wir Sie schützen und alle nötigen Schritte einleiten. Ihre Sicherheit steht an erster Stelle, und wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Sie diese zurückerlangen.
Die Wahl des richtigen Anwalts – idealerweise eines Fachanwalts für Familienrecht – ist gerade im Familienrecht eine Frage des Vertrauens. Unsere Kanzlei in Kassel setzt auf eine persönliche, engagierte Betreuung jedes Mandanten. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Kommunikation: Sie werden stets über den aktuellen Stand Ihres Falls informiert und in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden. Unser Anspruch ist es, Ihnen nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen – in Krisenzeiten ebenso wie bei vorsorglichen Regelungen. Mandanten aus Kassel und Umgebung schätzen unsere gute Erreichbarkeit und die schnelle Reaktionszeit. Wir sind telefonisch 0561 473 928 70, per E-Mail kanzlei@hilfe-rechtsanwalt.de oder persönlich in unserer Kanzlei in der Innenstadt von Kassel für Sie da. Auch außerhalb der üblichen Bürozeiten finden wir im dringenden Bedarfsfall eine Möglichkeit, Sie zu unterstützen. Unsere Rechtsanwälte sind nicht nur fachlich versiert, sondern bilden sich regelmäßig fort, um Ihnen immer aktuelle Beratung zu bieten.
Viele Ratsuchende fragen sich, welche Kosten beim Gang zum Anwalt auf sie zukommen. Wir legen großen Wert auf Transparenz: Bereits im ersten Gespräch klären wir Sie über mögliche Gebühren und Honorar-modelle auf. Grundsätzlich richten sich die Anwaltskosten in familienrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland nach dem Gegenstandswert (Streitwert) und den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das bedeutet, für Gerichtsverfahren sind die Gebühren gesetzlich festgelegt. Eine Erstberatung dürfen Anwälte laut RVG mit maximal 190 € (zzgl. MwSt.) berechnen – beispielsweise für ein einstündiges Beratungsgespräch. Wir aber bieten Ihnen eine verbindliche kurze telefonische Erstberatung zum symbolischen Preis von € 7,77 an: Sie können uns Ihren Fall schildern, und wir geben eine erste Einschätzung, ohne dass dafür bereits ein weiteres Honorar anfällt. Gerne können Sie uns Ihre Daten und Ihre Dokumente über unsere digitale Mandatsanfrage vorab zukommen lassen – so können wir Sie bestmöglich unterstützen. Sollte sich anschließend eine Vertretung oder ausführliche Beratung anschließen, informieren wir Sie im Voraus über die zu erwartenden Kosten. Je nach Aufwand und Bereich der Tätigkeit vereinbaren wir entweder die Abrechnung nach RVG oder ein individuelles Zeithonorar. Manchmal ist es auch sinnvoll, eine Pauschalvergütung zu vereinbaren, etwa für das Aufsetzen eines Ehevertrags oder die außergerichtliche Beratung in einem überschaubaren Umfang. Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und beantworten alle Ihre Fragen zu den Kosten offen und ehrlich. Wichtig zu wissen: In Familiensachen trägt in der Regel jeder Beteiligte seine Anwaltskosten selbst. Wenn Sie also beispielsweise vor dem Familiengericht um Unterhalt oder Umgang streiten, muss grundsätzlich jede Seite den eigenen Anwalt bezahlen. Nur die Gerichtskosten werden meist zwischen den Parteien geteilt. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, ein Verfahren zu führen, beraten wir Sie gern zu staatlicher Unterstützung wie Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe. Transparenz bedeutet für uns auch, dass Sie am Ende keine bösen Überraschungen erleben: Wir halten Kosten und Vergütung nachvollziehbar und fair. Zögern Sie nicht, uns auf die Gebühren anzusprechen – wir verstehen, dass gerade im Familienrecht das Thema Geld sensibel ist, und möchten, dass Sie genau wissen, wofür Sie bezahlen.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige häufige Fragen, die uns als Fachanwälte für Familienrecht in Kassel immer wieder gestellt werden. Falls Ihre Frage hier nicht dabei ist, können Sie uns jederzeit kontaktieren – wir geben Ihnen gern Auskunft.
Unter einem „Termin“ beim Anwalt versteht man meist eine persönliche Beratungssitzung. Die Kosten dafür richten sich nach dem Umfang des Termins und der getroffenen Vereinbarung. Ist es Ihre Erstberatung, fallen – wie oben erwähnt – gem. § 34 RVG Kosten in Höhe von maximal netto € 190,00 an. Handelt es sich um einen Folgetermin oder eine ausführliche Beratung, kann entweder nach Zeit abgerechnet werden (beispielsweise ein Stundensatz, also Zeithonorar, von etwa 150–250 €) oder nach den Gebührentabellen des RVG. Bevor Kosten entstehen, klären wir Sie aber in jedem Fall darüber auf. Transparenz hat oberste Priorität: Sie wissen immer im Voraus, welche Gebühren ein Termin nach sich zieht. So können Sie gut abwägen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
In Verfahren vor dem Familiengericht – etwa bei einer Ehescheidung, Streit um Unterhalt oder Sorgerecht – zahlt grundsätzlich jeder Beteiligte seinen eigenen Anwalt selbst. Das heißt, es übernimmt niemand die Kosten der Gegenseite. Die Gerichtskosten werden meist zwischen den Parteien geteilt, in der Regel je zur Hälfte. Sollten Sie finanziell bedürftig sein, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen – etwa die Verfahrenskostenhilfe, die abhängig von Einkommen und Vermögen die Kosten ganz oder teilweise abdecken kann.
Die Kosten pro Stunde (der sogenannte Stundensatz) können je nach Rechtsgebiet, Region und Erfahrung des Anwalts variieren. In Kassel und im Bereich Familienrecht liegen die Honorar-Sätze vieler Fachanwälte etwa zwischen 150,00 € und 300,00 € pro Stunde zzgl. Mehrwertsteuer. Einige sehr spezialisierte Anwälte oder größere Kanzleien können auch höhere Stundensätze ansetzen. Allerdings wird im Familienrecht nicht immer pro Stunde abgerechnet – bei Gerichtsverfahren greifen wie erwähnt die gesetzlichen Gebühren nach RVG, die sich am Streitwert orientieren. Wenn wir für Sie außergerichtlich tätig werden (zum Beispiel für die Erstellung eines Ehevertrags oder ausführliche Beratungen), können wir einen Stundensatz vereinbaren. Dabei sorgen wir dafür, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt: Wir arbeiten effizient und zielgerichtet, sodass Sie für Ihr Geld bestmöglichen Gegenwert erhalten.
Gesetzlich darf eine Erstberatung für Verbraucher maximal 190,00 € netto (also 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer) kosten. Viele Rechtsanwälte verlangen für eine Erstberatung einen Pauschalbetrag in dieser Größenordnung, sofern im Anschluss kein Mandat erteilt wird. In unserer Kanzlei haben wir uns entschieden, diese Hürde für Mandanten abzuschaffen: Wir bieten eine telefonische Ersteinschätzung zum symbolischen Preis von 7,77 € an. Sie können also ohne Kostenrisiko mit unserer Fachanwältin für Familienrecht Ihre Situation besprechen. Sollte es danach zu einer Beauftragung kommen, informieren wir Sie vorher transparent über die dann anfallenden Gebühren nach RVG oder nach Vereinbarung. Das Erstgespräch selbst ist jedoch bei uns unverbindlich und wird nicht berechnet.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unser Fachanwalt für Familienrecht in Kassel steht Ihnen jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr familienrechtliches Anliegen finden. Ihre Familie verdient den besten rechtlichen Beistand. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht in Kassel – wir helfen Ihnen gern. Übrigens: Unsere Kanzlei ist auch in anderen Rechtsgebieten – etwa im Arbeitsrecht oder Erbrecht – für Sie da, auch wenn es um eine Patientenverfügung geht.
Kanzlei Muster & Partner – Köln | Kassel | Deutschland
E-Mail: kontakt@kanzlei-muster.de (bitte schreiben Sie uns per e mail – wir antworten werktags)
Weitere e mail-Adressen für Fachbereiche: immigration@…, asylum@…, hr@… (auch hier erreichen Sie uns per e mail)
Direkte e mail an Ihre Rechtsanwältin: name@… | Zentrale: office@… (e mail)
Tel: +49 (0)221 00000-0
Mo–Do 09–18 Uhr, Fr 09–15 Uhr
Ort: Köln (Zentrale); Besprechungsräume in Kassel.
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