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Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Das Arbeitsrecht ist ein Teilbereich des bürgerlichen Rechts und in verschiedenen Gesetzen kodifiziert. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch hingegehen sucht man vergeblich.
Das Arbeitsprozessrecht regelt die Besonderheiten der gerichtlichen Auseinandersetzung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es handelt sich hierbei um die Vorschriften, die bestimmen, wie arbeitsrechtliche Konflikte, wie beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Lohnforderungen oder Arbeitszeugnisse, vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden.
Wir führen bundesweit gerichtliche Verfahren für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in Bezug auf Kündigungsschutzklagen.
Neben der klassischen Beratung vor Ort bieten wir eine Online - Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen an. Ihre Rechtsangelegenheit können Sie uns Online kostenfrei zur Prüfung einreichen.
Besondere Sachverhalte erfordern besondere Lösungen. Wir beraten Sie gerne zu den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitsrecht.
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